Ambulante Pflege

Pflege und Betreuung bei Ihnen zu Hause

Pflegebedürftigen durch unseren ambulanten Dienst die Möglichkeit zu geben, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist unser Ziel.

  • Pflegerische und medizinische Versorgung
  • Betreutes Wohnen
  • Ausbildung
  • Essenversorgung
  • Wäscheservice
  • Hauswirtschaft
  • Ergotherapie

24h Rufbereitschaft 0365 7110921

Ambulante Pflege bedeutet die Versorgung bei Ihnen zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung. Der ambulante Pflegedienst bietet seine Dienstleitungen in den Bereichen Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaft und Menüversorgung an. Des Weiteren übernehmen wir die Betreuung in den Bereichen Tagespflege, Ergotherapie und auf Privatbasis. Werden weitere Dienstleistungen benötigt, vermitteln wir u.a. Physiotherapie, Logopädie, Frisör, Fußpflege und Fahrdienst.

Unser besonderes Plus

Ausbildungsbetrieb

Pflegerische Versorgung

Medizinische Versorgung

24 Stunden Rufbereitschaft

Tagespflege

Demenz-WG

Ergotherapie

Betreuung

Betreutes Wohnen

Fahrdienst

Essenversorgung

Wäscheservice

Hauswirtschaft

Nähservice

HOFMANNs

Kooperationspartner

Zur Gewährleistung einer umfassenden Pflege und Betreuung arbeiten wir u.a. mit folgenden Partnern zusammen:

Der Pflege­bedürftigkeits­begriff

„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“

Wie kommt der Pflegevertrag zustande?

Für einen Pflegevertrag benötigen sie nicht zwangsweise einen Pflegegrad. Sie können auch als Privatzahler einen Pflegevertrag mit uns abschließen. Die Voraussetzung für den Bezug von Pflegeversicherungsleistungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Überprüfung übernimmt der Medizinische Dienst (MD).

Nach erfolgreicher Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt das Aufnahmegespräch bei Ihnen zu Hause. Wir koordinieren gemeinsam die Pflege und gehen dabei auf Ihre individuellen Wünsche ein.

Im Anschluss erhalten Sie von uns ein Kostenangebot über die gemeinsam vereinbarten Pflegeeinsätze. Sind Sie damit einverstanden, kommt nach Unterzeichnung dieses Kostenangebotes der Pflegevertrag zustande.

Einteilung in Pflegegrade

Gültig ab dem 01.01.2017

Kein Pflegegrad: 0 bis < 12 Punkte

Keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

Pflegegrad 1: 12 bis < 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten.

Pflegegrad 2: 27 bis < 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten.

Pflegegrad 3: 47,5 bis < 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten.

Pflegegrad 4: 70 bis < 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten.

Pflegegrad 5: 90 bis < 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die Pflege.

Ablauf des Einstufungs­verfahrens
durch den MD

Gültig ab dem 01.01.2017

  • der Pflegebedürftige, die Angehörigen oder der Pflegedienst stellen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse
  • die Pflegekasse beauftragt einen Gutachter des MDK mit der Begutachtung bei Ihnen zu Hause
  • der Begutachter kündigt seinen Besuch rechtzeitig schriftlich an
  • der Gutachter kommt zu ihnen nach Hause und erstellt ein Gutachten über die Einstufung nach einem Pflegegrad
  • die Pflegekasse entscheidet anhand des Gutachtens über den Pflegegrad und schickt Ihnen spätestens nach 5 Wochen den Bescheid zu

Leistungsarten

Sachleistung

der Pflegedienst allein erbringt alle Pflegeleistungen Pflegeversicherung bei der Pflegekasse

Pflegegeld

die Pflegeperson erhält die Leistungen der Pflegeversicherung und bezahlt damit z.B. den Pflegedienst

Kombinationsleistungen

der Pflegedienst und die Pflegeperson erhalten anteilig die Leistungen der Pflegeversicherung

Was bedeutet medizinische Versorgung?

Durch die medizinische Versorgung unseres Pflegedienstes soll die ärztliche Therapie und Behandlung unterstützt, fortgesetzt und gesichert werden. Diese Krankenpflegeleistungen werden von einem Arzt verordnet und sind bei der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung einzureichen. Im Auftrag des zuständigen Arztes übernimmt der Pflegedienst die Durchführung bei Ihnen zu Hause. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Krankenkasse, jedoch trägt der Versicherte einen gesetzlichen Eigenanteil.

„Der Arzt verordnet die Leistungen, der Pflegedienst erbringt sie.“

Wie erhalte ich eine medizinische Versorgung
bei mir zu Hause?

  • der behandelnde Arzt ermittelt bei Ihnen die Notwendigkeit z.B. einer Insulininjektion, Medikamentengabe oder eines Verbandwechsels
  • die daraufhin ausgestellte Verordnung enthält die Art der Leistung, den Behandlungszeitraum und die Häufigkeit der Versorgung
  • die Verordnung muss von Ihnen unterschrieben werden und wird im Anschluss durch den Pflegedienst bei der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht
  • erst nach der Genehmigung erfolgt die Durchführung der medizinischen Versorgung

Hinweis

  • erstmalige Verordnungen sind meist auf 14 Tage befristet
  • die nachfolgenden Verordnungen können neinen längeren Zeitraum umfassen